Kennen Sie das auch?
Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind mit der Bearbeitung der laufenden Themen schon jetzt mehr als ausgelastet, neue qualifizierte Mitarbeitende am Markt zu finden gestaltet sich zunehmend schwierig, viele neue Projekte warten nur darauf umgesetzt zu werden und eigentlich ist nie genug Zeit, um sich mal in Ruhe um die strategischen Fragen zu kümmern. Sie haben kompetente Berater an Ihrer Seite, aber viel zu viele Termine und viel zu wenig Zeit für tiefgreifende fachliche Überlegungen.
Genau hier setzt meine Unterstützung an, die Sie effektiv entlastet. Mit meiner langjährigen und umfangreichen Erfahrung übernehme ich die projektbezogenen Abstimmungen mit Ihren externen Beratern und internen Fachkolleginnen, begleite strategische Themen und deren Umsetzung im Projekt in einem fachlichen und zeitlichen Umfang, den wir gemeinsam festlegen. Sie geben die Leitplanken vor, innerhalb derer ich die Themen und Fragestellungen zusammen mit den beteiligten externen und internen Personen vorantreibe und Sie definieren, in welcher Detailtiefe Sie involviert werden wollen.
Die Bandbreite der Themen, die sich für eine erfolgreiche gemeinsame Zusammenarbeit anbietet, ist enorm. Nachfolgend sind Einzelheiten zu den Leistungsschwerpunkten meiner Beratungstätigkeit aufgeführt:
Management und Geschäftsführung von Unternehmen haben regelmäßig Entscheidungen von enormer Tragweite zu treffen und dabei eine Vielzahl von externen und internen Faktoren zu berücksichtigen.
Steuerliche Regelungen haben Auswirkungen auf nahezu alle unternehmerischen Entscheidungen und können diese unter Umständen ganz wesentlich beeinflussen.
Dabei sind Sie als Entscheiderin oder Entscheider ganz wesentlich darauf angewiesen, jemanden an Ihrer Seite zu haben, der sowohl das Unternehmen als auch Sie versteht, der Wichtiges von Unwichtigem trennen kann und der die komplexen steuerlichen Regelungen in eine für Sie verständliche Sprache übersetzt.
Als strategischer Berater verstehe ich mich als Sparringspartner für die Entscheiderinnen und Entscheider im Unternehmen und möchte Ihnen die für das Unternehmen relevanten steuerlichen Chancen und Restriktionen verständlich erläutern.
Nichts ist für die Ewigkeit. Sei es die Dynamik im wirtschaftlichen Wettbewerb, die zunehmende Digitalisierung oder beispielsweise der Veränderungsdruck aufgrund des demographischen Wandels - Unternehmen sind ständig gezwungen, ihre Strukturen und Prozesse zu hinterfragen und anzupassen. Aber auch (steuer-)rechtliche Rahmenbedingungen auf nationaler und internationaler Ebene ändern sich und können erhebliche Anpassungen im Unternehmen erfordern.
Bei der steuerlichen Konzeption, Begleitung und Umsetzung entsprechender strategischer Unternehmensprojekte und Strukturierungsmaßnahmen kann ich meine langjährigen Erfahrungen aus der erfolgreichen Umsetzung einer Vielzahl von nationalen und globalen Projekten einfliessen lassen und hierdurch einen wertvollen Beitrag für Ihr Unternehmen leisten.
Die nicht vollständige, die unrichtige oder die nicht fristgerechte Erfüllung der steuerlichen Verpflichtungen kann für das Unternehmen, die Geschäftsführung und für weitere handelnde Personen zu empfindlichen Konsequenzen führen.
Funktionierende Tax Compliance Management Systeme können einen wesentlichen Beitrag zur Einhaltung und Erfüllung der steuerlichen Verpflichtungen und zum Schutz des Unternehmens, der Geschäftsführung und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter leisten. Darüber hinaus bieten sie Ansatzpunkte für eine stetige Verbesserung der steuerlichen und außersteuerlichen Prozesse.
Mit meiner langjährigen Erfahrung als Berater von Unternehmen aller Größenklassen einerseits und als Leiter der Steuerabteilung von mehreren Unternehmensgruppen andererseits kann ich externe und interne Anforderungen an ein Tax Compliance Management nachvollziehen und aufeinander abstimmen.
Eine permanente Herausforderung stellt wohl für jedes Unternehmen die eigene Struktur dar. Organisches und anorganisches Wachstum einerseits, wirtschaftliche Veränderungen andererseits, aber auch Veränderungen der rechtlichen oder regulatorischen Rahmenbedingungen erfordern ein ständiges Hinterfragen der eigenen Strukturen.
Gerade in Unternehmensgruppen können ineffiziente Legalstrukturen zu erheblichen administrativen Mehraufwendungen führen, die oftmals durch Restrukturierungen verringert werden können. Hierbei gilt es jedoch eine Vielzahl weiterer Aspekte zu berücksichtigen, wie bspw. haftungsrechtliche Abschirmungen, steuerliche Verlustnutzungs-potenziale aber auch Nachversteuerungsrisiken.
Aus diesen verschiedenen Puzzleteilen ein stimmiges Gesamtbild zu erschaffen, scheint manchmal unglaublich schwer: die Einschätzung steuerlicher Vor- und Nachteile, die Beurteilung der Auswirkungen der geplanten Reorganisationen auf handelsrechtliche Einzelabschlüsse oder den Konzernabschluss, Dokumentationserfordernisse, gesellschafts- und arbeitsrechtliche Fragestellungen und und und... Es gibt eine Vielzahl von Themen aus den verschiedensten Fachbereichen, dies es zu beachten gilt.
Mit einem Partner an Ihrer Seite, der langjährige Erfahrungen im Zusammenspiel zwischen handels-, steuer- und gesellschaftsrechtlichen Aspekten hat, ist es bereits bei der Konzeption solcher Projekte gemeinsam mit Ihren externen und internen Spezialisten um ein Vielfaches einfacher.
Immobilienbesteuerung
Eine Vielzahl steuerlicher Fragestellungen resultiert insbesondere, wenn Gesellschaften mit Immobilienbesitz Teil von Umstrukturierungsüberlegungen sind.
Denn nicht nur der direkte Erwerb von Immobilienvermögen im Wege eines sog. Asset Deals unterliegt der Grunderwerbsteuer. Auch die Übertragung von Anteilen an grundbesitzenden Kapital- und Personengesellschaften löst in der Regel Grunderwerbsteuer aus. Gerade bei gruppeninternen Restrukturierungen können grunderwerbsteuerliche Auswirkungen schnell zu einer erheblichen finanziellen Belastung werden. Doch dies lässt sich unter Umständen durch intelligente Strukturierungs-maßnahmen und die Inanspruchnahme grunderwerbsteuerlicher Befreiungstatbestände für konzerninterne Umstrukturierungen durchaus vermeiden. Daher ist es für den Erfolg eines solchen Umstrukturierungsprojektes entscheidend, bereits vor Beginn der Umsetzung Klarheit über die Zielstruktur und die einzelnen, zu deren Erreichung erforderlichen, Schritte zu haben. In Einzelfällen ist zur Auslegung steuerlicher Rechtsnormen eine Klärung mit der Finanzverwaltung durch die Stellung eines sog. Antrags auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft herbeizuführen. Dies sollte bereits zeitlich und finanziell im Projektplan berücksichtigt werden.
Darüber hinaus lassen sich ggf. gewerbesteuerliche Optimierungen durch wirtschaftlich sinnvolle Strukturmaßnahmen erreichen.
Merger & Akquisitions
Der Verkauf oder der Erwerb von Gesellschaften oder einzelnen Investments stellt eine besondere Herausforderung für viele Unternehmen dar: erheblicher Zeitdruck, Haftungsrisiken, die Frage nach der "optimalen" Strategie oder wie die Zielgesellschaften nach dem Erwerb wirtschaftlich, rechtlich und steuerlich effizient in die bestehenden Unternehmensstrukturen integriert werden können, sind nur einige Aspekte, die die Entscheiderinnen und Entscheider bewegen. Und schließlich steht die Welt währenddessen nicht still - eine Vielzahl anderer Themen prägt weiterhin den Arbeitsalltag der beteiligten Personen und Teams.
Akquisitionsprojekte erfordern daher eine eng abgestimmte Kommunikation zwischen allen Beteiligten - sowohl innerhalb des Unternehmens aber auch mit den externen Beratern -, die Kenntnis der Unternehmensstrategie und der wesentlichen Unternehmensziele.
Meine Erfahrungen in einer Vielzahl nationaler und internationaler M&A- und Transitionsprojekte ermöglichen es mir, als Bindeglied zwischen internen und externen Projektbeteiligten einen wesentlichen Beitrag zum Erfolg Ihrer Projekte beizusteuern. Hierbei ist es wichtig, bereits frühzeitig im Akquisitionsprozess neben den wirtschaftlichen Beurteilungen auch Strukturüberlegungen anzustellen, die Frage der Integration der Zielgesellschaft in die Legalstruktur des Erwerbers zu diskutieren sowie Aspekte der Kaufpreisfinanzierung und die Repatriierung von Erträgen der Zielgesellschaft unter Berücksichtigung von Quellensteuern zu bewerten. Schließlich gilt es, steuerliche Risiken der Zielgesellschaft durch zivilrechtliche Regelungen im Anteilskaufvertrag wirtschaftlich abzubilden und die stetig zunehmenden Dokumentationsanforderungen zu berücksichtigen.
Digitalisierung der Steuerfunktion
Noch vor wenigen Jahren waren Begriffe wie die elektronische Akte, Sharepoints, Dashboards zum Monitoring in der Steuerwelt eine Herausforderung für Führungskräfte einerseits und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter andererseits. Gewohnte Abläufe und Prozesse mussten bei der "Umstellung" von Papier auf E-Files aufgegeben und neu definiert werden. Gerade in den vergangenen drei Jahren hat das Thema Digitalisierung der Arbeitsprozesse noch einmal einen erheblichen Schub durch das deutlich ausgeweitete working from home erhalten. Allerdings haben viele Führungskräfte und Mitarbeiterinnen und -mitarbeiter im Unternehmen weiterhin den Eindruck, dass
noch erhebliches Potenzial für eine weitere Verbesserung der steuerlichen Prozesse und Abläufe besteht.
Gerade im Hinblick auf eine weitere Digitalisierung der Abläufe, eine Verringerung von rein manuellen Erfassungstätigkeiten und stattdessen Fokussierung auf analysierende und beratende Tätigkeiten der Mitarbeitenden in den Steuerfunktionen der Unternehmen, besteht hier regelmäßig erhebliches Potenzial, das gehoben werden kann. Der zunehmende
Fachkräftemangels einerseit und die Möglichkeit für die Steuerfunktion, den eigenen Wertbeitrag für das Unternehmen erheblich zu steigern, unterstreichen die Relevanz einer weiteren Digitalisierung der Steuerfunktion.